Wildschaden – Kfz-Gutachter in Hof
Kollision mit einem Wildtier – was ist jetzt zu beachten?
Nach einem Wildunfall müssen der Schaden und die Unfallursache zuverlässig dokumentiert werden. Auch äußerlich geringe Beschädigungen können Sensoren, Kühlsystem, Scheinwerfer oder Bauteile hinter dem Stoßfänger betreffen.
Ich unterstütze Sie bei der fachgerechten Feststellung und Bewertung des Fahrzeugschadens.
Was ist ein Wildschaden?
Ein Wildschaden entsteht durch den Zusammenstoß eines fahrenden Fahrzeugs mit einem Wildtier. Schäden durch Haarwild wie Rehe oder Wildschweine sind üblicherweise Bestandteil der Teilkaskoversicherung.
Ob auch Zusammenstöße mit anderen Tieren versichert sind, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und einer möglichen erweiterten Wildschadenklausel ab.
Was sollten Sie nach einem Wildunfall tun?
- Unfallstelle absichern und Warnweste anlegen
- bei Verletzten sofort den Notruf 112 verständigen
- Polizei oder zuständigen Jagdausübungsberechtigten informieren
- verletzte Tiere nicht berühren und ausreichend Abstand halten
- Tier nicht vom Unfallort mitnehmen
- Unfallstelle und Fahrzeugschäden fotografieren
- Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen
- Schaden zeitnah der Kaskoversicherung melden
- Reparatur erst nach Abstimmung beginnen
Wer darf den Wildschaden begutachten?
Beim Wildschaden handelt es sich normalerweise um einen Kaskoschaden. Deshalb sollten Sie vor der Beauftragung klären:
- ob ein Gutachten erforderlich ist
- wer den Sachverständigen auswählen darf
- ob die Versicherung die Gutachterkosten übernimmt
- ob vor der Reparatur eine Freigabe erforderlich ist
Beauftragen Sie ein Gutachten erst, wenn die Vorgehensweise und Kostenübernahme mit der Versicherung abgestimmt sind.
Was wird beim Wildschaden geprüft?
Je nach Schadenumfang werden insbesondere dokumentiert:
- sichtbare und mögliche verdeckte Schäden
- erforderlicher Reparaturweg
- voraussichtliche Reparaturkosten
- Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
Wiederbeschaffungswert und Restwert bei einem möglichen Totalschaden
Plausibilität des Schadenbildes
So läuft die Begutachtung ab
- Schaden der Versicherung melden und Schadennummer notieren.
- Beauftragung und Kostenübernahme klären.
- Termin zur Fahrzeugbesichtigung vereinbaren.
- Schaden vollständig dokumentieren und bewerten.
- Unterlagen an den Auftraggeber beziehungsweise die Versicherung übermitteln.
Häufige Fragen zum Wildschaden
Zahlt die Teilkaskoversicherung jeden Wildschaden?
Nicht automatisch. Welche Tiere und Ereignisse versichert sind, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.
Benötige ich eine Wildunfallbescheinigung?
Die Bescheinigung dient gegenüber der Versicherung als wichtiger Nachweis. Lassen Sie den Wildunfall deshalb von der Polizei oder dem zuständigen Jagdausübungsberechtigten bestätigen.
Darf ich das Fahrzeug sofort reparieren lassen?
Stimmen Sie die Reparatur vorher mit Ihrer Versicherung ab. Der Schaden muss ausreichend dokumentiert und gegebenenfalls zur Besichtigung freigegeben worden sein.
Wildschaden fachgerecht dokumentieren lassen
Sie hatten eine Kollision mit einem Wildtier? Klären Sie zunächst die Schadenmeldung und Gutachterbeauftragung mit Ihrer Versicherung.
Nach erfolgter Freigabe übernehme ich die fachgerechte Besichtigung und Bewertung Ihres Fahrzeugschadens.






