Kaskoschaden – professionelle Schadenfeststellung in Hof
Schaden am eigenen Fahrzeug?
Ob selbst verursachter Unfall, Vandalismus, Wild-, Glas- oder Unwetterschaden: Welche Leistungen übernommen werden, richtet sich nach Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Als Kfz-Sachverständiger unterstütze ich Sie bei der fachgerechten Dokumentation und Bewertung des Fahrzeugschadens.
Wann liegt ein Kaskoschaden vor?
Ein Kaskoschaden betrifft eine Beschädigung am eigenen Fahrzeug, die je nach Schadenursache über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden kann.
Die Teilkaskoversicherung umfasst abhängig vom Vertrag beispielsweise Glasbruch, Wildunfälle, Diebstahl sowie Sturm-, Hagel-, Überschwemmungs- oder Brandschäden. Die Vollkaskoversicherung kann zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus abdecken.
Welche Leistungen tatsächlich übernommen werden, richtet sich immer nach Ihrem Versicherungsvertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Melden Sie den Schaden deshalb zunächst Ihrer Versicherung und stimmen Sie die weitere Vorgehensweise ab, bevor Sie eigenständig ein Gutachten beauftragen.
Was sollten Sie bei einem Kaskoschaden beachten?
Melden Sie den Schaden möglichst zeitnah Ihrer Kaskoversicherung. Da die Regulierung auf Grundlage Ihres Versicherungsvertrags erfolgt, sollten Sie die weitere Vorgehensweise zunächst mit der Versicherung abstimmen.
Beachten Sie insbesondere:
- mit der Versicherung klären, wer das Gutachten erstellen beziehungsweise den Sachverständigen beauftragen darf
- vorab eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme einholen
- Schaden möglichst vollständig fotografieren
- weiteren Schaden am Fahrzeug verhindern
- Reparatur nicht ohne vorherige Freigabe beginnen
- Vorgaben und Weisungen der Versicherung beachten
- Schadennummer und Ansprechpartner notieren
Beauftragen Sie nicht eigenständig ein Gutachten, ohne zuvor geklärt zu haben, ob die Versicherung die Kosten übernimmt. Bei Unstimmigkeiten über die Schadenhöhe oder einem möglichen Totalschaden kann eine unabhängige sachverständige Prüfung dennoch sinnvoll sein.
Wann kann ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt werden?
Bei einem Kaskoschaden besteht nicht automatisch das gleiche Recht auf freie Gutachterwahl wie bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden. Maßgeblich sind der Versicherungsvertrag und die Vorgaben der Kaskoversicherung.
Eine Beauftragung kommt insbesondere infrage, wenn:
- die Versicherung der freien Gutachterwahl zustimmt
- eine schriftliche Kostenübernahme vorliegt
- die Versicherung selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt
- Zweifel an der festgestellten Schadenhöhe bestehen
- Unstimmigkeiten über Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert oder Restwert vorliegen
- eine private technische Überprüfung auf eigene Kosten gewünscht wird
Klären Sie deshalb vor der Beauftragung, ob Ihre Versicherung die Begutachtung durch einen selbst gewählten Sachverständigen akzeptiert und die entstehenden Kosten übernimmt.
Was wird bei einem Kaskoschaden festgestellt?
Der Umfang der Begutachtung richtet sich nach der Schadenart und dem Auftrag der Versicherung beziehungsweise des Fahrzeughalters.
Je nach Schadenfall werden unter anderem ermittelt und dokumentiert:
- Art und Umfang der Fahrzeugschäden
- Schadenursache und Plausibilität
- erforderlicher Reparaturweg
- voraussichtliche Reparaturkosten
- Reparaturdauer
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert bei einem möglichen Totalschaden
- Fahrfähigkeit und Verkehrssicherheit
- vorhandene Vorschäden und Reparaturspuren
Die sachverständige Dokumentation schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Bearbeitung des Kaskoschadens.
So läuft die Begutachtung beim Kaskoschaden ab
- Schaden der Versicherung melden
Melden Sie den Schaden zeitnah und lassen Sie sich eine Schadennummer geben. - Beauftragung und Kosten klären
Fragen Sie, wer den Sachverständigen beauftragen darf und ob die Kosten übernommen werden. Lassen Sie sich die Zustimmung möglichst schriftlich bestätigen. - Besichtigung vereinbaren
Nach erfolgter Freigabe wird ein Termin zur Fahrzeugbesichtigung abgestimmt. - Schaden dokumentieren
Das Fahrzeug wird geprüft und der Schaden fotografisch sowie technisch vollständig erfasst. - Gutachten erstellen
Die erforderlichen Schadenwerte werden entsprechend dem Auftrag ermittelt und nachvollziehbar dargestellt. - Gutachten weiterleiten
Das Gutachten wird an den Auftraggeber und – bei entsprechender Beauftragung – an die Kaskoversicherung übermittelt.
Wer trägt die Kosten des Kaskogutachtens?
Beim Kaskoschaden richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem Versicherungsvertrag und den Vorgaben Ihrer Versicherung. Anders als beim unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Kosten eines selbst beauftragten Gutachtens nicht automatisch übernommen.
Klären Sie deshalb vor der Beauftragung schriftlich:
- ob ein Gutachten erforderlich ist
- wer den Sachverständigen auswählen und beauftragen darf
- ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden
Liegt keine Kostenfreigabe der Versicherung vor, können die Gutachterkosten vom Auftraggeber selbst zu tragen sein.
Häufige Fragen zum Kaskoschaden
Darf ich den Sachverständigen selbst auswählen?
Das hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und den Vorgaben Ihrer Kaskoversicherung ab. Klären Sie die freie Sachverständigenwahl und die Kostenübernahme deshalb vor der Beauftragung.
Muss ich den Schaden vor der Reparatur besichtigen lassen?
Beginnen Sie die Reparatur erst, wenn der Schaden ausreichend dokumentiert wurde und die Versicherung der weiteren Vorgehensweise zugestimmt hat.
Muss ich eine Selbstbeteiligung bezahlen?
Ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung anfällt, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsvertrag.
Was kann ich tun, wenn ich mit der Schadenbewertung nicht einverstanden bin?
Lassen Sie sich die Bewertung und Berechnung erläutern. Bestehen weiterhin Unstimmigkeiten, kann eine unabhängige technische Prüfung sinnvoll sein. Prüfen Sie vorher, wer deren Kosten trägt.
Kaskoschaden unverbindlich besprechen:
Tel.: +49 175 3275744
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