Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Hier finden Sie kompakte Antworten zu Gutachterwahl, Kostenübernahme, Reparatur, Mietwagen und anwaltlicher Unterstützung.

Die konkrete Regulierung richtet sich immer nach den Umständen des Einzelfalls und einer möglichen Mithaftung.

Wer trägt die Kosten für das Kfz-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden und vollständiger Haftung der Gegenseite werden die erforderlichen Kosten eines Sachverständigengutachtens grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen.

Bei einer Mithaftung kann die Erstattung entsprechend der Haftungsquote gekürzt werden. Bei einem geringfügigen Schaden kann ein Kostenvoranschlag oder eine vereinfachte Dokumentation ausreichend sein.

Kann ich meinen Kfz-Sachverständigen selbst auswählen?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Sie müssen nicht den von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen wählen.

Wurde bereits ein Gutachten erstellt oder ein Sachverständiger beauftragt, sollte vor einem weiteren Auftrag geprüft werden, ob die zusätzlichen Kosten erstattungsfähig sind.

Darf ich selbst entscheiden, wo mein Fahrzeug repariert wird?

Bei einem Haftpflichtschaden besteht grundsätzlich freie Werkstattwahl. Sie können Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist auch eine Abrechnung auf Grundlage des Gutachtens ohne tatsächliche Reparatur möglich. Die Umsatzsteuer wird dabei nur erstattet, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar, können für die erforderliche Ausfallzeit grundsätzlich Mietwagenkosten oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung erstattungsfähig sein.

Voraussetzung und Höhe richten sich unter anderem nach dem tatsächlichen Nutzungsbedarf, der Ausfalldauer, der Fahrzeugklasse und einer möglichen Mithaftung. Mietwagen und Nutzungsausfall können nicht gleichzeitig für denselben Zeitraum verlangt werden.

Wer trägt die Kosten eines Rechtsanwalts?

Bei vollständiger Haftung der Gegenseite werden die erforderlichen Rechtsanwaltskosten grundsätzlich von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung entsprechend gekürzt werden.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Ihre Ansprüche und übernimmt die rechtliche Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung.

Warum ist ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger sinnvoll?

Ein von Ihnen beauftragter unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiert und bewertet den Fahrzeugschaden auf Grundlage der festgestellten Tatsachen.

Abhängig vom Schadenfall werden unter anderem der erforderliche Reparaturweg, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturdauer und die Verkehrs- oder Betriebssicherheit beurteilt.

Muss ich mein Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen?

Bei einem Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen oder den Schaden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Gutachtenbasis abrechnen.

Bei einer Abrechnung ohne Reparaturnachweis können einzelne Positionen anders behandelt oder gekürzt werden. Lassen Sie sich bei rechtlichen Fragen durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten.

Schaden möglichst frühzeitig dokumentieren lassen

Lassen Sie den Fahrzeugschaden möglichst vor Beginn der Reparatur fachgerecht dokumentieren. Beschädigte Bauteile sollten vor Abschluss der Beweissicherung nicht vorschnell entfernt oder entsorgt werden.

Ich unterstütze Sie bei der technischen Schadenaufnahme und Gutachtenerstellung. Mit Ihrer Zustimmung können die Unterlagen auch an Ihren Rechtsanwalt, Ihre Werkstatt oder die Versicherung übermittelt werden.

Unfallgutachten anfragen

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und benötigen eine fachliche Einschätzung? Kontaktieren Sie mich möglichst frühzeitig, damit der Fahrzeugschaden vollständig dokumentiert werden kann.

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Die konkrete Beurteilung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

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