Haftpflichtschaden – Ihr unabhängiger Kfz-Gutachter in Hof

Unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten?

Jetzt kommt es auf eine vollständige Schadenfeststellung und die richtigen nächsten Schritte an. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger dokumentiere ich den Fahrzeugschaden, ermittle die erforderlichen Schadenwerte und erstelle ein nachvollziehbares Gutachten für die weitere Regulierung.

Wann liegt ein Haftpflichtschaden vor?

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde und dieser den Unfall vollständig oder teilweise verursacht hat. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist dann grundsätzlich für die Regulierung des entstandenen Schadens zuständig.

Ist die Schuldfrage noch unklar, sollten der Schaden und das Unfallgeschehen trotzdem frühzeitig und vollständig dokumentiert werden. Geben Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung keine vorschnellen Erklärungen zur Schuldfrage ab.

Haben Sie den Unfall selbst verursacht, handelt es sich bei Ihrem eigenen Fahrzeugschaden nicht um einen Haftpflichtschaden. Je nach Versicherungsvertrag kann dieser über Ihre Vollkaskoversicherung reguliert werden.

Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden

Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich selbst entscheiden, wie Sie Ihren Schaden feststellen und regulieren lassen. Sie müssen weder den Sachverständigen noch die Werkstatt der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Zu Ihren wesentlichen Rechten gehören:

  • freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen
  • freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Beauftragung eines Rechtsanwalts
  • vollständige Ermittlung des Fahrzeugschadens
  • Berücksichtigung einer möglichen Wertminderung
  • Erstattung von Nutzungsausfall oder erforderlichen Mietwagenkosten
  • Abrechnung auf Gutachtenbasis, soweit die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die erforderlichen Gutachter- und Rechtsanwaltskosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Bei einem erkennbaren Bagatellschaden kann anstelle eines Gutachtens ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.

Warum ist ein unabhängiges Unfallgutachten wichtig?

Ein Unfallgutachten dokumentiert nicht nur die sichtbaren Fahrzeugschäden. Es bildet die Grundlage für eine nachvollziehbare und vollständige Schadenregulierung.

Im Gutachten werden – abhängig vom Schadenfall – unter anderem ermittelt:

  • erforderliche Reparaturkosten
  • voraussichtliche Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • mögliche merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfallklasse
  • Verkehrssicherheit und Fahrfähigkeit
  • vorhandene Vorschäden und Reparaturspuren

Auch verdeckte oder erst bei genauer Prüfung erkennbare Schäden werden berücksichtigt. So erhalten Sie eine unabhängige Dokumentation des tatsächlichen Schadenumfangs.

So läuft die Begutachtung ab

  1. Kontakt aufnehmen
    Sie melden sich telefonisch oder über die Online-Schadenmeldung und schildern kurz den Unfall.
  2. Termin vereinbaren
    Die Besichtigung erfolgt nach Absprache bei Ihnen, in einer Werkstatt oder an einem geeigneten Standort.
  3. Fahrzeug besichtigen
    Ich dokumentiere den Schaden, prüfe das Fahrzeug und nehme alle erforderlichen Fahrzeug- und Schadendaten auf.
  4. Gutachten erstellen
    Der Schaden wird fachlich bewertet und das vollständige Unfallgutachten ausgearbeitet.
  5. Unterlagen weiterleiten
    Sie erhalten das Gutachten. Auf Wunsch wird es zusätzlich an Ihren Rechtsanwalt oder mit Ihrer Zustimmung an weitere Beteiligte übermittelt.

Diese Angaben und Unterlagen werden benötigt

Für die Begutachtung sollten Sie – soweit vorhanden – folgende Informationen bereithalten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Name und Anschrift des Unfallgegners
  • amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Versicherungsdaten und Schadennummer
  • Unfalltag und Unfallort
  • kurze Beschreibung des Unfallhergangs
  • Fotos von der Unfallstelle
  • Kontaktdaten möglicher Zeugen
  • Angaben zu Vorschäden am Fahrzeug

Fehlende Unterlagen sind zunächst kein Hindernis. Offene Angaben können in vielen Fällen nachgereicht werden.

Wer trägt die Kosten des Gutachtens?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Kosten für ein unabhängiges Schadengutachten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Sie werden daher in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Besteht eine Mithaftung, kann die Erstattung entsprechend der Haftungsquote gekürzt werden. Bei einem erkennbaren Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag oder eine kürzere Schadendokumentation ausreichend sein.

Ob ein vollständiges Gutachten erforderlich ist, lässt sich häufig erst nach einer fachlichen Ersteinschätzung des Fahrzeugschadens beurteilen. Kontaktieren Sie mich deshalb gerne vorab.

Schaden unverbindlich prüfen lassen:


Tel.: +49 175 3275744
Mail: info@kfz-gutachten-santos.de


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